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Buchhaltung

Wir erledigen für unsere Kunden sämtliche vom Handels- und Steuerrecht vorgesehene Verpflichtungen bezüglich der Buchführung. Dabei erledigen wir die Verbuchung der Kunden (Debitorenbuchhaltung) und Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung) und die Verbuchung der finanziellen Transaktionen. Wir erfassen die dem Unternehmen dienenden langlebigen Wirtschaftsgüter in den eigens dafür vorgesehenen Registern. Je nach Umsatzschwelle führen wir die Buchhaltung mit der Methode der doppelten oder einfachen Buchführung.

Abrechnung der MWST und Zahlung

Wir erledigen am Ende einer Buchungsperiode den jeweiligen Abschluss der Bücher und liefern Ihnen die Zahlungen für die Abführung der Mehrwertsteuer. In Italien ist eine monatliche Abrechung der Mehrwertsteuer für jene Unternehmer vorgesehen, welche das Limit von Euro 309.876,14  (Dienstleister) oder von Euro 516.456,89  (Handel betreibendes Gewerbe) überschreiten. Wer einen jährlichen Umsatz unter diesen Höchstschwellen aufweist, kann die Mehrwertsteuer vierteljährlich abführen. In diesem Falle fällt das Zahlungsdatum auf den 16. des zweiten darauffolgenden Monats auf Abschluss des Trimesters (16. Mai, 16. August, 16. November, 16. März) an.

Palla Knoll & Gasser

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Leonardo-da-Vinci-Str. 2/c
39100 BOZEN - ITALIEN

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8.30 bis 13 Uhr - 14.30 bis 18 Uhr

Terminvereinbarung bitte unter der Nummer: +39 0471 975387 oder per Mail an info [at] pallaknoll.it

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